WOHNGELD

auch für Pflegeheimbewohner:

Auch Menschen im Pflegeheim können einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen. Die Verbraucherzentralen raten, den Antrag schnell zu stellen.

Derzeit steigen die Kosten in der Pflege erheblich an. Viele Betroffene kommen dadurch in finanzielle Nöte. Eine Reform des Wohngelds sorgt dafür, dass seit 1. Januar 2023 mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dass auch Pflegebedürftige zuhause und im Pflegeheim diese Unterstützung beantragen können, ist vielfach unbekannt. 

Das Wohngeld ist aber nur ein Zuschuss zur Miete oder zum Kredit und deckt nicht die gesamten Kosten des Wohnens. Das Einkommen und Vermögen wird bei der Antragstellung daher geprüft und muss angegeben werden. 

Wohngeld wird nur gewährt, wenn keine anderen Transferleistung wie beispielsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege bezogen werden, da bei diesen Leistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. 

Auch Heimbewohnerinnen und -bewohner haben einen Anspruch auf Wohngeld. Der Gesetzgeber berechnet die Höhe des Anspruchs allerdings nicht nach der individuellen Höhe der Miete. Vielmehr richtet sich die Anspruchshöhe nach dem Mietniveau in der Region, in dem sich das Heim befindet. Für die Höhe des Wohngelds ist also ausschließlich der Ort des Heims entscheidend. Außerdem muss man seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen.

Weitere wichtige Infos und Quelle:
verbraucherzentrale.de