Liefer- und Zahlungsvereinbarungen

§ 1:   Allgemeines

1.1. Diese Liefer- und Zahlungsvereinbarungen gelten für alle Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen.

1.2.    Abweichende Vereinbarungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.

§ 2:    Preise, Zahlungsbedingungen

2.1.    Vereinbart sind Preise gemäß unseren am Tage des Wareneinganges gültigen Preislisten.

2.2.    Die Lieferung erfolgt ab 150,- Ⓤ frei Haus unter Berücksichtigung des frachtgünstigsten Tarifs.

2.3.    Das Zahlungsziel erfolgt nach Absprache. Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, sind alle Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden alle noch ausstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig.

2.4.    Bargeldlose Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der entsprechende Betrag unserem Konto gutgeschrieben ist.

2.5.    Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

2.6.    Entgeldminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen.

§ 3:    Eigentumsvorbehalt

3.1.    Wir behalten uns an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware) bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung – gleich aus welchem Rechtsgrund – beglichen sind.

3.2.    Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind nicht gestattet. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungsverzug bzw. Zahlungseinstellung des Käufers.

3.3.    Der Käufer tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen gegenüber Dritten sicherungshalber in vollem Umfang mit uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

3.4.    Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Wir verpflichten uns jedoch, Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können jederzeit verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt.

3.5.    Soweit der realisierbare Wert der Sicherungen 120 % der zu sichernden Forderung übersteigt, kann der Käufer die Freigabe der Sicherheiten verlangen.

3.6.    Der Käufer ist verpflichtet, bei allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf unser Eigentum hinzuweisen und uns hiervon unverzüglich zu unterrichten. In diesem Zusammenhang entstehende Schäden oder Kosten hat der Käufer zu tragen.

3.7.     Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder Abtretung der ggf. bestehenden Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.

§ 4:    Beanstandungen

4.1.    Der Käufer hat die gelieferten Waren bei Anlieferung auf äußerlich sichtbare Beschädigungen zu untersuchen und bei festgestellten Beschädigungen entweder die Annahme der Sendung zu verweigern oder die Beanstandung von der Transportperson bescheinigen zu lassen. Eine derartige Bescheinigung ist unverzüglich an uns einzusenden.

4.2.    Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen nach Empfang der Sendung, schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für versteckte Mängel. Solche sind uns unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen.

4.3.    Bei berechtigten Beanstandungen hat der Käufer ausschließlich einen Anspruch auf  Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 5:    Schadenersatzansprüche

5.1.    Schadenersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, einer unserer gesetzlichen Vertreters oder einer unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.2.    Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

§ 6:    Weitergabe von Daten

6.1.    Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir Daten aus der Geschäftsbeziehung mit ihm speichern und – sofern er seinen vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt – einer Kreditschutzorganisation übermitteln.

§ 7:    Schlussbestimmungen

7.1.    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Hamburg.

7.2.    Nicht ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, ist Hamburg, sofern nicht ausnahmsweise ein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

Stand Februar  2012-02-07