Wenn besonderes Fachwissen gefordert ist, sind unsere Experten an Ihrer Seite. Nach einem intensiven Erstkontakt in der Pflegeeinrichtung oder ausführlichen Gesprächen mit den Angehörigen, übernehmen wir die Schulung Ihres Personals oder der Angehörigen im Umgang mit den entsprechenden Produkten und erarbeiten einen Therapieplan. Durch persönliche Besuche vor Ort stellen wir die optimale Versorgung sicher.

Tracheostomaversorgung (Luftröhrenschnitt)

Patienten, die tracheotomiert wurden, tragen eine Trachealkanüle. Dieses Tracheostoma bedarf einer intensiven Schulung im Umgang mit der Pflege und dem Wechsel der Kanüle.

Als Tracheotomie bezeichnet man den operativen Vorgang  einer künstlichen Öffnung der Trachea (Luftröhre), um das Tracheostoma zu schaffen.

Bei der Tracheostomie wird die Trachea zusätzlich an die Halshaut fixiert und so ein stabiles Stoma geschaffen. Durch eine Tracheotomie wird die Inhalation von Medikamenten vereinfacht sowie die Effizienz der Bronchialtoilette erreicht. Weitere Vorteile sind der geringere Bedarf an Sedativa und Analgetika, erleichterter Kostaufbau, Verbesserung der Phonation (Stimm- und Lautbildung) und eine frühzeitigere Mobilisation. 

Die Inspiration (aktive Einatmung) erfolgt nicht mehr transnasal. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Schutz-, Filter- und Befeuchtungsfunktion der Nase zu ersetzen. Unter Nutzung verschiedener Hilfsmittel wird annähernd ein physiologisches Klima und der notwendige Atemwiderstand im Respirationstrakt wiederhergestellt.

Atemkanülen

Nach einer Tracheotomie wird dem Patient eine Atemkanüle (Trachealkanüle) eingesetzt, die das Tracheostoma offenhält und wenn nötig, durch einen aufblasbaren „Block“ oder „Cuff“ eine Beatmung ermöglicht. Außerdem verhindert ein „Cuff“, dass Rachensekret nach unten in die Lunge gelangt. Spezielle Formen der Atemkanülen erlauben auch durch Öffnungen im Kanülenrohr und Sprechventile die Stimmbildung.

Reinigung und Pflege von Trachealkanülen

Einige Trachealkanülen und deren Zubehör sind Ein-Patienten-Produkte und für den mehrmaligen Gebrauch geeignet. Sie lassen sich reinigen und ggfs. desinfizieren (Herstellerangaben sind zu beachten). Eine Resterilisation dieser Produkte ist nicht zulässig. Vom Hersteller als Einmalprodukt deklarierte Trachealkanülen dürfen weder gereinigt, noch desinfiziert werden. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einer einfachen Reinigung und einer Reinigung mit anschließender Desinfektion. Unsere Therapieexperten übernehmen diese Tätigkeit fachmännisch.

Pflegerische Maßnahmen

Es ist ein natürlicher Vorgang, dass Lunge und Luftröhre Schleim und Sekret produzieren. Dieser Schleim reinigt die eingeatmete Luft, indem kleine Partikel eingefangen werden. Der Schleim wird in der Luftröhre nach oben transportiert, bis er verschluckt oder abgehustet werden kann. Durch die fehlende Nasenfunktion bei tracheotomierten und laryngektomierten Patienten ist die Sekretproduktion meist erhöht, welche jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann. Bei einer Tracheotomie kann sich der Schleim in der Trachealkanüle und um diese herum ansammeln. Ein hörbares „Blubbern“ in den Atemwegen weist auf die Notwendigkeit einer Absaugung hin. Der Schleim muss entfernt werden, damit er nicht die Kanüle verstopft oder austrocknet und Krusten bildet. Das Absaugen ist ein notwendiger Vorgang, da das Abhusten in der Regel stark beeinträchtigt, bzw. gar nicht mehr möglich ist. Durch das Absaugen wird die Luftröhre geleert und die Atmung erleichtert.

Wenn ein Patient künstlich beatmet wird, sollte ein geschlossenes Absaugsystem gewählt werden, um die Störung der Beatmung auf ein Mindestmaß zu beschränken, Pflegepersonal sowie Patienten vor Sekretpartikeln in der Luft zu schützen, die hygienische Situation zu verbessern und das Infektionsrisiko zu senken. Das gilt insbesondere bei infektiösen Patienten (z.B. mit MRSA). Der Patient muss über den Absaugvorgang aufgeklärt sein und alle benötigten Materialien müssen bereit liegen. Auf die richtige Auswahl der Größe des Absaugkatheters muss geachtet werden. Es sind Absaugkatheter in den Größen 6 – 18 CH 1 (= 2 – 6 mm Ø) erhältlich, am gebräuchlichsten sind jene mit 14 CH und 16 CH. Es ist aber zu beachten, dass der Außendurchmesser des Absaugkatheters stets kleiner als der Innendurchmesser der Trachealkanüle ist. Durch den Absaugkatheter dürfen maximal zwei Drittel des Innenlumens verlegt werden. 1 Charrière (CH) bezeichnet das Maß für den Außendurchmesser von Kanülen und Kathetern. Ein CH entspricht einem Drittel Millimeter. Bevor bei einer Kanüle mit fensterartiger Öffnung das Absaugen durchgeführt wird, muss sichergestellt werden, dass die Innenkanüle ohne Öffnung eingesetzt ist. Erfahrungsgemäß reicht oft das Absaugen im Bereich der Kanüle. Es kann jedoch auch nötig werden, tiefer abzusaugen. Das Verfahren sollte in der Regel nicht länger als 10 Sekunden dauern und die Wirkung des Absaugens sollte akustisch überprüft werden. Ggfs. wird der Vorgang wiederholt. Zwischen jedem Einführen des Absaugkatheters muss dem Patienten genug Zeit gelassen werden, um selbstständig oder mit Unterstützung des Beatmungsgeräts zu atmen, um ihn mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen. Der Bereich um das Stoma muss unbedingt sauber und trocken gehalten werden, um Infektionen zu verhindern. Daher müssen die Kanülentragebänder immer gewechselt werden, wenn sie feucht oder schmutzig sind, mindestens aber einmal täglich. Feuchte oder verschmutzte Kanülentragebänder führen zu Hautirritationen (z.B. Mazerationen, Infektionen), die verhindert werden müssen.

Kompetent handeln

Es gibt immer häufiger Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft ein Tracheostoma tragen müssen. Pflegende können durch kompetente Versorgung zum Wohlbefinden des Patienten und zur Vermeidung von Komplikationen beitragen. Wir leiten an, schulen, liefern die vollständigen Hilfsmittel und rechnen das Rezept mit dem Kostenträger ab.