Wir versorgen Patientinnen und Patienten, die komplexe Therapien benötigen, mit medizinischen Hilfsmitteln und unterstützen Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen oder pflegende Angehörige indem wir sie schulen, beraten, anleiten, Rezepte einholen und direkt mit den Kostenträgern abrechnen.

Medizinischer Dienst (MD)

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD), den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Die Begutachtung erfolgt nach vorheriger Ankündigung persönlich oder telefonisch durch erfahrene Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte anhand eines festgelegten Fragenkatalogs.

Dabei werden die Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Modulen geprüft: Mobilität, psychische und kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte.

Zur Vorbereitung können Fragebögen genutzt werden. Es ist sinnvoll, Angehörige oder Pflegepersonen zur Begutachtung hinzuzuziehen, da sie die Einschränkungen und den Unterstützungsbedarf im Alltag realistisch beschreiben können.