Wir versorgen Patientinnen und Patienten, die komplexe Therapien benötigen, mit medizinischen Hilfsmitteln und unterstützen Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen oder pflegende Angehörige indem wir sie schulen, beraten, anleiten, Rezepte einholen und direkt mit den Kostenträgern abrechnen.

Hilfsmittelversorgung: Freies Wahlrecht

Als gesetzlich Krankenversicherter kann zwischen den Vertragspartnern der Krankenkasse der Leistungserbringer frei gewählt werden. Aufgrund von Ausschreibungen und Verträgen für bestimmte Versorgungsbereiche kann das Wahlrecht allerdings eingeschränkt sein, darum muss bei der Wahl des Leistungserbringers darauf geachtet werden, dass dieser ein Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse ist. Entscheidet man sich für einen vertragslosen Leistungserbringer, können Mehrkosten entstehen.

Hat man sich für einen Leistungserbringer entschieden, ist aber mit der bestehenden Hilfsmittelversorgung unzufrieden, kann man erneut vom freien Wahlrecht des Leistungserbringers Gebrauch machen und einen neuen Leistungserbringer wählen.