Wir versorgen Patientinnen und Patienten, die komplexe Therapien benötigen, mit medizinischen Hilfsmitteln und unterstützen Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen oder pflegende Angehörige indem wir sie schulen, beraten, anleiten, Rezepte einholen und direkt mit den Kostenträgern abrechnen.

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann jede volljährige, einwilligungsfähige Person festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte müssen diese Vorgaben beachten, wenn sie auf die aktuelle Situation zutreffen. Liegt keine passende Verfügung vor, entscheiden die Vertretung und die Ärztin oder der Arzt nach dem mutmaßlichen Willen der betroffenen Person.