Wir versorgen Patientinnen und Patienten, die komplexe Therapien benötigen, mit medizinischen Hilfsmitteln und unterstützen Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen oder pflegende Angehörige indem wir sie schulen, beraten, anleiten, Rezepte einholen und direkt mit den Kostenträgern abrechnen.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 eine vorübergehende stationäre Betreuung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Sie kann bis zu 56 Tage im Jahr genutzt werden, wobei die Pflegekasse einen Teil der Kosten übernimmt. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt.