Wir versorgen Patientinnen und Patienten, die komplexe Therapien benötigen, mit medizinischen Hilfsmitteln und unterstützen Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen oder pflegende Angehörige indem wir sie schulen, beraten, anleiten, Rezepte einholen und direkt mit den Kostenträgern abrechnen.

Pflegegrad

Ein Pflegegrad beschreibt das Ausmaß der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es gibt fünf Pflegegrade (1–5). Je höher der Pflegegrad, desto höher sind der Unterstützungsbedarf und die Leistungen der Pflegeversicherung.

• Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung

• Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung

• Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung

• Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung

• Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf