Wir versorgen Patientinnen und Patienten, die komplexe Therapien benötigen, mit medizinischen Hilfsmitteln und unterstützen Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen oder pflegende Angehörige indem wir sie schulen, beraten, anleiten, Rezepte einholen und direkt mit den Kostenträgern abrechnen.

Medikamentengabe auf Rezept

Ältere und pflegebedürftige Menschen haben oft Probleme, ihre Medikamente (z.B. Augentropfen, Insulin, Tabletten) selbst vorzubereiten und einzunehmen. Ambulante Pflegedienste können dieses übernehmen, was über ein ärztliches Rezept verordnet werden kann.

Wird die Verabreichung vom Hausarzt verordnet, zählt sie zur Krankenpflege und wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Voraussetzung ist, dass eine Erkrankung vorliegt und regelmäßig Arzneimittel eingenommen werden müssen. Ebenso, dass die betroffene Person sowie die Angehörigen nicht in der Lage sind, dies ohne Hilfe zu machen (z.B. Bewegungseinschränkung oder kognitive Einschränkung). Das Rezept für die Medikamentengabe muss von der Krankenkasse genehmigt werden.