DOCK – Tage ohne Sorgen!
Das DOCK war am 26. und 27.08.2023 eine zweitägige Veranstaltung im Cruise Center Baakenhöft in der HafenCity, die bereits zum sechsten Mal in Hamburg stattfand. Sie lädt bedürftige Menschen, wohnungslose Menschen und Menschen in Not ein, zwei Tage ohne Sorgen gemeinschaftlich zu verbringen. Der Hafen, als Symbol für hanseatische Offenheit und Knotenpunkt für Begegnungen, vermittelte den Gästen „ankommen“ – „Halt finden“ – „andocken“.
Das DOCK ist offen für alle Personen, die strukturelle Barrieren jeglicher Art in ihrem Alltagsleben erfahren und dadurch in der chancengerechten gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligt werden. Zu diesen Menschen zählen mittellose Bedürftige, die sich in einer prekären Lebenssituation befinden, z.B. Wohnungs- und Obdachlose, Geflüchtete, Rentner und Rentnerinnen in Altersarmut, sowie Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen. Es ist Aufgabe unserer Gemeinschaft, zusammenzurücken und diejenigen zu stärken, für die ein schwieriger Alltag Realität ist.
Initiator ist die Karin und Walter Blüchert Gedächtnisstiftung – sie wurde im Jahr 2016 in Hamburg gegründet. Zu seinen Lebzeiten verfügte der Verleger Walter Blüchert, dass sein Vermächtnis den Menschen zugutekommen soll, die einer helfenden Hand bedürfen. Die Stiftungsarbeit zeichnet sich durch Fortführung dieser Werte aus. Sie bietet unmittelbare, direkte Hilfe und Unterstützung von Einzelpersonen an, unterstützt aber auch Institutionen, die ihrerseits Direkthilfe leisten.
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert zum Thema „Mangelernährung im Krankenhaus“ im Gesundheitsausschuss des Bundestages ein verpflichtendes Ernährungsscreening in medizinischen Einrichtungen. „Bis zu 30 Prozent der Patient:innen in medizinischen Einrichtungen in Deutschland sind mangelernährt. Das müssen wir ändern! Dafür brauchen wir ein verpflichtendes Ernährungsscreening in Kliniken im Rahmen einer ärztlichen Prüfung sowie verbindliche Qualitätskriterien für den Versorgungsprozess“, so BVMed-Geschäftsführer- und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Besonders relevant sei das Thema für Krebserkrankte, deren Heilungsprozess durch zusätzliche medizinische Ernährungstherapien unterstützt werden könne, so der BVMed.
BVMED Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Noch immer werden die Risiken falscher Ernährung in vielen Kliniken unterschätzt. Dabei ist seit Langem bekannt, dass Mangelernährung durch Krankenhausessen ernsthafte Folgen haben kann.
Dokumentation frontal/zdf von H.-C. Schultze und Gregor Witt / 18.04.2023:
auch für Pflegeheimbewohner:
Auch Menschen im Pflegeheim können einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen. Die Verbraucherzentralen raten, den Antrag schnell zu stellen.
Derzeit steigen die Kosten in der Pflege erheblich an. Viele Betroffene kommen dadurch in finanzielle Nöte. Eine Reform des Wohngelds sorgt dafür, dass seit 1. Januar 2023 mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dass auch Pflegebedürftige zuhause und im Pflegeheim diese Unterstützung beantragen können, ist vielfach unbekannt.
Das Wohngeld ist aber nur ein Zuschuss zur Miete oder zum Kredit und deckt nicht die gesamten Kosten des Wohnens. Das Einkommen und Vermögen wird bei der Antragstellung daher geprüft und muss angegeben werden.
Wohngeld wird nur gewährt, wenn keine anderen Transferleistung wie beispielsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege bezogen werden, da bei diesen Leistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Auch Heimbewohnerinnen und -bewohner haben einen Anspruch auf Wohngeld. Der Gesetzgeber berechnet die Höhe des Anspruchs allerdings nicht nach der individuellen Höhe der Miete. Vielmehr richtet sich die Anspruchshöhe nach dem Mietniveau in der Region, in dem sich das Heim befindet. Für die Höhe des Wohngelds ist also ausschließlich der Ort des Heims entscheidend. Außerdem muss man seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen.
Weitere wichtige Infos und Quelle:
verbraucherzentrale.de
Bundestag beschließt Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz.
Pflegekräfte bekommen mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Der Bestand von Krankenhäusern mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe und die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen werden gesichert. Die Finanzierung der Hebammen wird verbessert und die ambulante Behandlung gefördert.
Das sind Inhalte des „Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, KHPflEG), das vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist.
Mit dem Gesetz soll die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig verbessert werden. Hierzu werden Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt. Dazu wird ein Instrument zur Personalbemessung (PPR 2.0) eingesetzt, das im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege von allen Beteiligten entwickelt wurde.
Am 1. Januar 2023 startet die Erprobungsphase mit einem Praxistest. Die Testphase erfolgt in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern. Auf dieser Basis werden in einer Rechtsverordnung den Krankenhäusern Vorgaben für die Personalbemessung gemacht. Ab 2025 wird die Personalbemessung dann scharf gestellt und sanktioniert.
Weitere Infos und Quelle: bundesgesundheitsministerium.de
Zielgruppe:
Die Jahrestagung ist eine Fortbildung mit dem Schwerpunkt Atmung und Beatmung für Atmungstherapeuten, Pflegende, Physiotherapeuten, Ärzte sowie alle Interessierten.
Themen:
• Draußen vor der Türe:
Schnittstelle Entlassmanagement und Klinik
• Schallst du schon oder strahlst du noch:
Pleurasonographie heute
• Läuse und Flöhe:
wenn es mal wieder mehr sein darf
• Digital und analog:
was kann die Technik uns heute liefern?!?
• Money, money, money:
Kopf oder Zahl – was zählt wirklich?
Die wissenschaftlichen Sitzungen werden durch eine Fortbildungsschiene (Workshops) ergänzt.
Weitere Infos:
jt-atmungstherapeuten-dgp.de
wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils paritätisch entrichten. Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der Versicherung bekommen, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab. Je nach Umfang des Hilfebedarfs gibt es verschiedene Pflegegrade.
Die Pflegeversicherung gibt dabei den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen oder ihre Familien selbst.
Generell ist jede und jeder dort pflegeversichert, wo sie beziehungsweise er krankenversichert ist.
Weitere Infos und Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de
Es herrscht Krieg mitten in Europa: Millionen Kinder, Frauen und Männer bangen um ihr Leben und ihre Zukunft und sind auf der Flucht. Das Ausmaß an Not und Leid der Ukrainerinnen und Ukrainer ist unerträglich.
UNSER TEAM MÖCHTE HELFEN:
Unsere Mitarbeiter haben gespendet, die Geschäftsführung verfünffachte das Ergebnis … und es kam ein sagenhafter Betrag von 4.689,25 Euro zusammen!
DANKE! IHR SEID GROSSARTIG!
Wir hoffen, mit unserer Spende Menschen in der Krisenregion und den vielen Geflüchteten, die bei uns Schutz suchen, zu unterstützen.
Ab Januar 2022. Wenn man beispielsweise die Möglichkeit in Anspruch nimmt, sich per Videosprechstunde ärztlich beraten zu lassen, ist die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Rezepte unverzichtbar. Für die Abholung des Rezepts muss man nicht in die Arztpraxis gehen.
Das E-Rezept ermöglicht weitere neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.
Das Gesetz ist das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz–PDSG)“. Das Gesetz ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten. Dieses gibt die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab Januar 2022 vor. Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet werden. Patientinnen und Patienten können entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone und einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen.
Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden.
Quelle und weitere Infos unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html
werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Wenn Hilfesuchende selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, erhalten sie im Pflegestützpunkt alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen. In den Pflegestützpunkten finden sie auch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen.
Wenn Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen etwa eine Wohnung altengerecht umbauen möchten, informieren sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse. Wenn ein geeignetes Pflegeheim gefunden werden soll, hat das Beratungspersonal den Überblick und kann helfen. Eine Übersicht ehrenamtlicher Angebote in der Kommune kann ebenfalls von den Pflegestützpunkten bereitgestellt werden.
Im Pflegestützpunkt soll auf Wunsch der oder des Einzelnen das gesamte Leistungsspektrum für Pflegebedürftige koordiniert werden. Pflegestützpunkte können pflegenden Angehörigen deshalb auch bei der Vorbereitung und Organisation rund um die Pflege Unterstützung bieten. Sie ermöglichen eine effiziente Vernetzung aller Angebote für Pflegebedürftige vor Ort sowie in der Region und sollen darüber hinaus helfen, Grenzen zwischen den Sozialleistungsträgern zu überwinden.
Quelle und weitere Infos unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestuetzpunkte